Datenschutz
Datenschutz auf unserer Website
1. Präambel
Die Nutzung unserer Website www.upnotare.de (diese Webseite einschließlich Unterseiten im Folgenden auch kurz: „die Webseite“ genannt) ist in der Regel ohne die Angabe von personenbezogenen Daten möglich.
Soweit personenbezogene Daten beim Besuch der Webseite erhoben werden, verarbeite ich diese ausschließlich nach Maßgabe der Datenschutz-Grundverordnung (VO (EU) 2016/679; im Folgenden auch kurz: „DSGVO“ genannt) und des Bundesdatenschutzgesetzes in der Fassung vom 30. Juli 2017 (im Folgenden auch kurz: „BDSG-neu“ genannt), sowie des Telemediengesetzes (im Folgenden auch kurz: „TMG“ genannt). Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten findet ausschließlich nach Maßgabe dieser Datenschutzerklärung statt.
Diese Datenschutzerklärung gilt für die Nutzung der Webseite unter der Adresse www.upnotare.de. Für verlinkte Inhalte anderer Anbieter ist die auf der verlinkten Webseite hinterlegte Datenschutzerklärung maßgeblich.
Wir weisen darauf hin, dass im Rahmen der Datenübertragung mittels Internet Sicherheitslücken auftreten können, die sich auch nicht durch die technische Gestaltung dieser Webseite verhindern lassen. Ein lückenloser Schutz von personenbezogenen Daten ist bei der Nutzung des Internet nicht möglich.
2. Name und Kontaktdaten des für die Verarbeitung Verantwortlichen sowie des betrieblichen Datenschutzbeauftragten
Als Datenschutzbeauftragter ist bestellt:
GDI Gesellschaft für Patenschutz und Informationssicherheit mbH
vertreten durch den Geschäftsführer Olaf Tenti
Körnerstraße 45
58095 Hagen
Tel. 02331 3568320
Fax 02331 3568321
datenschutz@gdi-mbh.eu
3. Webhosting
Beim Aufrufen der Webseite werden durch den auf Ihrem Endgerät zum Einsatz kommenden Browser automatisch (ohne Ihr Zutun) Informationen an den Server der Website gesendet. Diese Informationen werden temporär in Protokolldateien (sogenannten Logfiles) auf dem Server des Hosters gespeichert. Diese Daten können einen Personenbezug aufweisen. Unter den erhobenen Daten sind:
- Name der abgerufenen Webseite
- Datum und Uhrzeit des Abrufs
- Übertragene Datenmenge
- Meldung über erfolgreichen Abruf
- Art des Internetbrowsers
- Version des Internetbrowsers
- Das unter dem Browser liegende Betriebssystem mit Patch-Level
- die zuvor besuchte Seite
- der anfragende Provider
- IP-Adresse
Der Hoster verwendet die erhobenen Daten zum Betrieb der Webseite sowie zur Sicherstellung der IT-Sicherheit. Bei konkreten Anhaltspunkten werden die Protokolldateien ggf. nachträglich analysiert. Vom Hoster gespeicherte Daten werden nach einem vordefinierten Zeitraum automatisch gelöscht.
Eine eigene Datenspeicherung durch uns erfolgt darüber hinaus nicht.
4. Einbindung von Diensten und Funktionen
Im Rahmen der Nutzung der Webseite werden personenbezogene Daten an Dritte übermittelt, wie in diesem Abschnitt beschrieben:
a) Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Grundlage der Datenerhebung gemäß Art.6 Absatz 1 Satz 1 DSGVO sind:
- die von Ihnen ggf. erteilte Einwilligung (Buchstabe a);
- die Verarbeitung der Informationen zur Erfüllung eines Vertrages oder der Vertragsanbahnung (Buchstabe b);
- die Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung (Buchstabe c).
- Soweit die Datenerhebung auf berechtigtem Interesse unseres Unternehmens beruht (Buchstabe f), ist im Rahmen des einzelnen Verfahrens gesondert darauf verwiesen.
b) Anfahrtsbeschreibung
Für den Bereich „Anfahrt“ der Webseite nutzt diese zur Einbindung von Kartendaten Funktionen von Google Maps. Diese Inhalte werden von Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway Mountain View, CA 94043, USA (im Folgenden auch kurz: „Google“ genannt) bereitgestellt.
Beim Aufruf der Kartendaten (Funktion „Get Directions“) lädt Ihr Browser den dazu notwendigen Code von Google. Zu diesem Zweck muss der von Ihnen verwendete Browser Verbindung zu den Servern von Google aufnehmen. Hierdurch erlangt Google Kenntnis darüber, dass über Ihre IP-Adresse die Website aufgerufen wurde. Zugleich kann Google Cookies auf Ihrem Endgerät ablegen, sofern Sie nicht die Verwendung von Cookies in Ihrem Browser untersagt haben, oder Cookies auslesen. Es können auch Standortdaten erhoben werden, wenn Sie dies in Ihrem Browser gestatten.
Die Nutzung von Google Maps erfolgt allein zum Zweck einer ansprechenden, komfortablen Gestaltung der Website und erlaubt Ihnen die erleichterte Auffindbarkeit meiner Geschäftsstelle von dem von Ihnen auf der Website angegebenen (Ausgangs-)Ort. Dies stellt ein berechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dar. Die Datenübertragung in die USA erfolgt gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2016/1250 der EU-Kommission (sogenannter EU-US-Datenschutzschild, s. unten Abschnitt 6).
Ihre IP-Adresse wird von uns erhoben, um die Übermittlung an Google zu ermöglichen. Sie sind zur Bereitstellung dieser Daten nicht verpflichtet, eine Nutzung der betroffenen Teile unserer Website ohne Bereitstellung dieser Daten ist jedoch nicht möglich.
Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung von Google, diese finden Sie unter https://www.google.com/policies/privacy/.
c) Verwendung von Cookies
Zur Bereitstellung der Webseite werden Cookies eingesetzt. Cookies sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Endgerät gespeichert werden und die der Wiedererkennung Ihres Gerätes ermöglichen.
Cookies dienen dazu, Ihnen die Dienste der Webseite technisch zur Verfügung zu stellen. Dazu werden sogenannte Session-Cookies eingesetzt, die eine Wiedererkennung innerhalb eines Besuchs der Webseite ermöglichen. Im Anschluss an Ihren Besuch werden gesetzte Cookie automatisch von Ihrem Browser gelöscht.
Sie können der Verwendung von Cookies durch die Voreinstellungen Ihres Browsers widersprechen und das Setzen von Cookie auf diese Weise verhindern. Wir weise drauf hin, dass die Nutzung einzelner Funktionen der Webseite dann unter Umständen nicht oder nicht reibungsfrei möglich ist.
d) Datenübermittlung an Drittländer außerhalb der EU
Im Rahmen der Verarbeitung von Daten durch Google (s. oben Abschnitt 4.c)) werden Daten ggf. in Staaten außerhalb der Europäischen Union (im Folgenden auch kurz: „Drittländer“ genannt) übermittelt. Dies sind die Vereinigten Staaten von Amerika.
Hierzu liegt ein Angemessenheitsbeschluss für die Datenübermittlung in dieses Drittland vor. Dieser ist bezeichnet als: „Durchführungsbeschluss (EU) 2016/1250 der Kommission vom 12. Juli 2016 gemäß der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Angemessenheit des vom EU-US-Datenschutzschild gebotenen Schutzes (EU-US-Datenschutz-Schild)“.
7. Betroffenenrechte
Ihnen stehen die in diesem Abschnitt 7. genannten Rechte zu. Diese können Sie uns gegenüber geltend machen. Zur Geltendmachung nutzen Sie bitte die in Abschnitt 2. genannten Kontaktdaten.
a) Auskunftsrecht
Ihnen steht ein Recht auf Auskunft darüber zu, ob wir personenbezogene Daten über Sie verarbeiten, zu welchen Zwecken wir die Daten verarbeiten, welche Kategorien von personenbezogenen Daten über Sie wir verarbeiten, an wen den die Daten ggf. weitergeleitet wurden, wie lange die Daten ggf. gespeichert werden sollen und welche Rechte Ihnen zustehen.
b) Recht zur Berichtigung von Daten
Sie haben das Recht, unzutreffende, Sie betreffende personenbezogene Daten, die bei uns gespeichert werden, berichtigen zu lassen. Ebenso haben Sie das Recht, einen bei uns gespeicherten unvollständigen Datensatz von uns ergänzen zu lassen.
c) Löschung
Sie können von uns Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten verlangen, sofern
- die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden,
- der Zweck, für den die Daten erhoben wurden, erreicht ist,
- Sie Ihre Einwilligung zur Datenverarbeitung widerrufen haben und keine andere Rechtsgrundlage für die Verarbeitung besteht,
- ich einer rechtlichen Pflicht zu Löschung der Daten unterliege,
- Sie unter 16 Jahre alt sind, oder
- Sie der Verarbeitung widersprochen haben und auf meiner Seite keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung bestehen.
d) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Sie können von uns die Einschränkung der Verarbeitung verlangen, sofern
- Sie die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestreiten, für die Dauer meiner Prüfung;
- Sie Löschung verlangt haben und ich eine Löschung nicht durchführen kann oder darf;
- Sie die Daten für die Geltendmachung von Ansprüchen benötigen, ich aber zur Löschung verpflichtet wäre, weil der Zweck der Verarbeitung erreicht ist
- Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung erhoben haben und noch keine endgültige Entscheidung erfolgt ist.
Wir werden die Daten in diesen Fällen somit mit einem gesetzlich zuverlässigen Sperrvermerk versehen und nicht weiter verarbeiten.
e) Widerspruch gegen die Verarbeitung
Sofern sich die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten auf berechtigte Interessen unsererseits stützt, können Sie aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, der Verarbeitung widersprechen.
f) Recht auf Datenübertragbarkeit
Sie haben das Recht, Daten, die Sie selbst im Rahmen eines Vertrags oder auf Grundlage einer Einwilligung zur Verfügung gestellt haben und die automatisiert verarbeitet werden, bei uns als gängiges maschinenlesbares Format (Datensatz) anzufordern.
g) Widerruf einer erteilten Einwilligung
Sofern Sie uns gegenüber in die Verarbeitung von personenbezogenen Daten eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit widerrufen. Bitte richten Sie ihren Widerruf an die in Abschnitt 2. genannten Kontaktdaten.
h) Beschwerderecht
Sie haben das Recht, sich mit einer datenschutzrechtlichen Beschwerde an die Aufsichtsbehörden zu wenden.
Die für uns zuständige Aufsichtsbehörde ist:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen,
Kavalleriestraße 2-4
40213 Düsseldorf
Telefon: 0211/38424-0
Fax: 0211/38424-10
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
Die Beschwerde kann unabhängig von der Zuständigkeit bei jeder Aufsichtsbehörde erhoben werden.
8. Aktualität und Änderung dieser Datenschutzerklärung
Diese Datenschutzerklärung ist aktuell gültig und hat den Stand 01. April 2020.
Durch die Weiterentwicklung der Website oder aufgrund geänderter gesetzlicher beziehungsweise behördlicher Vorgaben kann es notwendig werden, diese Datenschutzerklärung zu ändern. Die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung kann jederzeit auf der Website unter www.upnotare.de/datenschutz/ von Ihnen eingesehen und ausgedruckt werden.
Datenschutzinformationen für Klienten
Unsere Datenschutzinformationen für Klienten können Sie hier abrufen: Datenschutzinformationen
Immobilienkauf
Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie stellt für die meisten Beteiligten schon von der finanziellen Bedeutung alle anderen Geschäfte in den Schatten. Damit Sie als Käufer oder Verkäufer bei einem solch wichtigen Vorgang sachgemäß beraten werden, hat der Gesetzgeber die Mitwirkung des Notars vorgesehen. So muss beispielsweise verhindert werden, dass der Käufer den Kaufpreis zahlt, ohne aber die Immobilie zu erhalten. Auf der anderen Seite soll der Verkäufer seine Immobilie nicht verlieren, ohne den Kaufpreis zu erhalten. Zudem muss sichergestellt werden, dass der Käufer die Immobilie ohne Hypotheken oder Grundschulden erhält, die noch Darlehen des Verkäufers absichern.
Wir besprechen mit Ihnen Ihre Zielvorstellungen und informieren Sie gerne über die verschiedenen Regelungsmöglichkeiten insbesondere in Bezug auf die Gewährleistung, den Besitzübergang, die Übernahme etwaiger Mietverhältnisse und die Finanzierung. Wir sehen für Sie das Grundbuch ein und prüfen, ob dort Belastungen verzeichnet sind, die einer besonderen Regelung bedürfen. Abhängig davon, ob Kaufgegenstand ein Bauplatz, ein Ein- oder Mehrfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung ist, nehmen wir besondere Bestimmungen in den Vertrag auf.
Ablaufplan Immobilienkauf
1. Verhandlungs- und Entwurfsphase:
In dieser Phase verhandeln Verkäufer und Käufer die Kernpunkte des Kaufvertrages, insbesondere also den Kaufpreis, aber auch darüber, ob vielleicht Inventar wie Einbauküchen, Schränke oder ähnliches mitverkauft werden, wann der Verkäufer – sofern er die Immobilie selbst bewohnt – das Objekt räumen soll, ob der übliche Grundsatz „gekauft wie gesehen“ gelten soll oder ob besondere Garantieerklärungen abgegeben werden sollen etc.
Sobald Verkäufer und Käufer sich im Wesentlichen einig geworden sind, werden Sie den Notar kontaktieren und ihm das Ergebnis der Verhandlungen mitteilen. Gerne können Sie uns hierzu anrufen oder uns eine E-Mail oder ein Schreiben senden. Zur Verfügung haben wir Ihnen im Downloadbereich einen Fragebogen bereit gestellt, der die sämtlichen Themenbereiche behandelt. Selbstverständlich können wir auch einen Besprechungstermin vereinbaren, was sich insbesondere bei schwierigeren Vertragsgestaltungen empfiehlt.
Wir werden Ihnen schnellstmöglich einen Vertragsentwurf zusenden, den Sie gemeinsam mit Ihrem Vertragspartner besprechen können. Etwaige Änderungswünsche sollten Sie uns nach Abstimmung untereinander mitteilen. Anschließend kann ein Termin zur Beurkundung mit dem Notar vereinbart werden.
Der Käufer wird in der Verhandlungsphase auch bereits seine Finanzierung sicherstellen wollen. Er wird mit Banken oder Sparkassen über eine Darlehensgewährung verhandeln. Vor Beurkundung sollte eine feste Darlehenszusage einer Bank oder Sparkasse vorliegen. Regelmäßig wird das Kreditinstitut auf einer Absicherung des Darlehens durch eine Grundschuld oder – in der Praxis seltener – einer Hypothek bestehen. Die Bestellung dieser Sicherheiten beurkunden wir gerne für Sie.
Bitte reichen Sie uns hierfür die Grundschuldbestellungsunterlagen Ihrer Bank, gerne auch als pdf herein. Wenn uns diese Unterlagen rechtzeitig vorliegen, kann die Grundschuldbestellung direkt im Anschluss an die Beurkundung des Kaufvertrages erfolgen, so dass Sie nur einen Notartermin benötigen. Natürlich können wir aber auch einen späteren Termin zur Grundschuldbestellung vereinbaren. Entgegen anderer Entgegen anderslautenden Aussagen im Internet, führt eine spätere Beurkundung der Grundschuld nicht zu höheren Gebühren.
2. Beurkundungsphase:
Im Rahmen der Beurkundung verliest der Notar den gesamten Kaufvertrag und erklärt die wesentlichen Bestimmungen. Jetzt wird abschließend geprüft, ob der Vertrag die zwischen Ihnen und Ihrem Vertragspartner getroffenen Vereinbarungen enthält. Selbstverständlich können Sie jederzeit Fragen stellen. Auch können kleinere Änderungen noch im Beurkundungstermin vorgenommen werden. Nach Unterschrift des Vertrages ist dieser wirksam und für Verkäufer und Käufer bindend.
3. Abwicklungsphase:
Ein Großteil der notariellen Tätigkeit beginnt erst nach Beurkundung des Kaufvertrages. Jetzt erfolgt der grundbuchliche Vollzug, an dessen Ende die Eigentumsumschreibung auf den Käufer steht. Häufig ist zudem der verkaufte Grundbesitz noch mit Hypotheken oder Grundschulden des Verkäufers belastet, die gelöscht werden müssen. Hierzu schreiben wir die beteiligten Banken an und bitten um Übersendung der Löschungsbewilligung. Die gesamte Vollzugstätigkeit übernehmen wir für Sie und informieren Sie schriftlich über den Fortgang.
Checkliste
Zur Vorbereitung eines Kaufvertragsentwurfs benötigen wir zumindest folgende Daten:
- Namen, Geburtsnamen, Geburtsdaten, Anschriften von Verkäufer und Käufer
- Nationalität des Käufers (in bestimmten Staaten erwerben Käufer nicht zu je ½-Anteil sondern in abweichenden Beteiligungs- oder Gemeinschaftsverhältnissen, z.B. in Errungenschaftsgemeinschaft nach italienischem Recht)
- Grundbuchangaben zum Kaufobjekt (hier kann ein älterer Grundbuchauszug oder die Kopie des Ankaufvertrages weiterhelfen; wenn Sie nicht fündig werden, genügt auch die postalische Adresse)
- Kaufpreis
- frühester Kaufpreiszahlungstermin
- Angaben zum Konto, auf das der Kaufpreis gezahlt werden soll
- ggf. Datum, zu dem der Verkäufer die Immobilie räumen soll
- Angaben dazu, ob eingetragene Grundschulden oder Hypotheken gelöscht werden oder von dem Käufer übernommen werden sollen (in beiden Fällen benötigen wir Namen und Anschrift der Bank sowie die Darlehensnummer)
- Bei mehreren Käufern: Beteiligungsverhältnis des Käufers (Eheleute erwerben häufig zu je ½-Anteil. Möglich ist aber auch ein Erwerb in Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder ein Alleinerwerb durch einen Ehegatten. Bezüglich der Einzelheiten beraten wir Sie gerne).
Bitte beachten Sie: Bei obigen Angaben handelt es sich nur um Mindestangaben. Eine Vielzahl von Kaufverträgen weicht vom „Normalfall“ ab. So kann es sein, dass im Grundbuch noch der Erblasser eingetragen ist, es können weitere Belastungen im Grundbuch eingetragen sein, vielleicht wünscht der Käufer auch besondere Bestimmungen zu Gewährleistungen und Garantien. Bitte setzen Sie sich bezüglich dieser Besonderheiten mit uns in Verbindung.
Kosten
Allgemeine Informationen zu den Notarkosten finden Sie hier.
Ein konkretes Berechnungsbeispiel zu den anfallenden Notarkosten beim Kauf einer Eigentumswohnung mit Grundschuldbestellung finden Sie auf den Seiten der Bundesnotarkammer.
Grundschulden
Häufig hat der Käufer den Kaufpreis nicht „auf der hohen Kante“ und muss zur Finanzierung des Grundstückskaufs ein Bankdarlehen aufnehmen.
Manchmal sprechen auch steuerliche Erwägungen dafür, nicht das Eigenkapital anzutasten, sondern den Kaufpreis zu finanzieren. Die Bank zahlt das Darlehen regelmäßig nur aus, wenn zu ihren Gunsten als Sicherheit eine Grundschuld (oder heute seltener: eine Hypothek) im Grundbuch eingetragen wird. Die Grundschuld sichert den Anspruch der Bank auf Rückzahlung des Darlehens und der Zinsen. Zahlt der Darlehensschuldner die Raten nicht vereinbarungsgemäß zurück, kann die Bank das Grundstück versteigern lassen.
Neben der Möglichkeit, das Grundstück versteigern zu lassen, ist in den Grundschuldbestellungsurkunden fast immer eine persönliche Vollstreckungsunterwerfung enthalten. Diese erlaubt der Bank, auch auf das gesamte Vermögen des Schuldners sofort im Wege der Zwangsvollstreckung zu zugreifen und beispielsweise den PKW, Schmuck und andere Wertgegenstände oder auch den Arbeitslohn oder Depot- bzw. Kontoguthaben zu pfänden. Aus dem jeweiligen Versteigerungserlös erhält sie dann die noch ausstehenden Raten und Zinsen.
Häufige Fragen zum Thema Grundschulden
1. Die Grundschuldzinsen von 12 % bis 20 %
Von den zumeist zwischen 12 % und 20 % liegenden Grundschuldzinsen sollten Sie sich nicht verunsichern lassen: Für Ihr Darlehen ist und bleibt allein der im Darlehensvertrag festgelegte Zinssatz maßgeblich.
Diese werden durch den in der Grundschuldurkunde genannten (höheren) dinglichen Zinssatz lediglich abgesichert. Der dingliche Zinssatz ist höher, weil er nicht nur den eigentlichen Darlehenszins, sondern auch etwaige Verzugszinsen absichern muss. Ferner soll er auch dann die Bank noch absichern, wenn das allgemeine Zinsniveau nach Ablauf der Zinsbindung ihres Darlehensvertrages erheblich gestiegen ist. In jedem Fall gilt: Der dingliche Zinssatz bestimmt, in welcher Höhe die Bank vollstrecken kann. Der schuldrechtliche Zinssatz (der in ihrem Darlehensvertrag vereinbart ist) bestimmt, in welcher Höhe die Bank nach den Vereinbarungen mit dem Kreditnehmer im Darlehensvertrag vollstrecken darf.
2. Die Nebenleistungen
Häufig lassen sich die Kreditinstitute mit der Grundschuld eine zusätzliche Sicherheit für sogenannte einmalige Nebenleistungen (zwischen 5 % und 10 % des Grundschuldbetrages) eintragen. Hiermit sollen im Falle einer Zwangsversteigerung – pauschal – die ungefähren Zwangsversteigerungskosten mit abgedeckt werden. Auch hierzu gilt: Die Bank kann im Falle der Zwangsversteigerung grundsätzlich die gesamte Nebenleistung verlangen. Im Verhältnis zum Kreditnehmer darf sie jedoch nur den Betrag behalten, welchen dieser der Bank aus dem Darlehensverhältnis noch schuldet.
3. Löschung der Grundschuld
Nach Rückzahlung des Darlehens wird die Grundschuld im Grundbuch nicht automatisch gelöscht. Sie bleibt vielmehr im Grundbuch eingetragen und ist jederzeit wiederverwendbar, kann also ein neues Darlehen absichern. Wenn feststeht, dass die Grundschuld nicht wiederverwendet werden soll, sollte sie gelöscht werden. Hierfür muss die Bank eine Löschungsbewilligung abgeben und der Grundstückseigentümer der Löschung beim Notar zustimmen. Der Notar stellt dann die entsprechenden Anträge beim Grundbuchamt. Zur Vorbereitung einer Grundschuld benötigen wir den Grundschuldbestellungsauftrag der Bank sowie die persönlichen Daten der Beteiligten.
Kosten
Ein konkretes Berechnungsbeispiel zu den anfallenden Notarkosten beim Bestellung einer Finanzierungsgrundschuld finden Sie auf den Seiten der Bundesnotarkammer.
Übertragungsvertrag
Statt durch Erbfolge kann Vermögen bereits unter Lebenden übertragen, d.h. verschenkt werden. Dabei kommt vor allem der Überlassung von Grundbesitz an Ehegatten oder Kinder eine große praktische Bedeutung zu.
Bei der Frage, ob eine Zuwendung durch Schenkung oder durch letztwillige Verfügung (Testament oder Erbvertrag) erfolgen soll, sind die jeweiligen Vor- und Nachteile sorgfältig abzuwägen. Nachteil der lebzeitigen Übertragung ist grundsätzlich, dass dem Veräußerer der Gegenstand entzogen wird. Allerdings kann sich der Veräußerer vorbehalten, das übertragene Vermögen unter bestimmten Voraussetzungen zurückzufordern. Außerdem besteht die Möglichkeit, sich bei der Übertragung gewisse Rechte an dem Gegenstand vorzubehalten. So kann der Veräußerer etwa den Nießbrauch als umfassendes Nutzungsrecht oder auch ein Wohnungsrecht behalten. Grundsätzlich bietet die Übertragung zu Lebzeiten erhebliche Vorteile:
- Pflichtteilsansprüche von dritten Personen können unter gewissen Voraussetzungen minimiert werden.
- Schenkung- bzw. erbschaftsteuerliche Freibeträge können durch zeitliche Verteilung der Übertragungsvorgänge mehrfach ausgenutzt werden.
- Die lebzeitige Übertragung auf eines von mehreren Kindern bietet die Möglichkeit, auch die Kinder, die etwa keinen Grundbesitz erhalten, an der Übertragung teilnehmen zu lassen und diesen ggf. andere Vermögenswerte – etwa Geldbeträge – zukommen zu lassen. Hierdurch kann möglicher Streit zwischen den Kindern als späteren Erben von vorneherein vermieden werden; der „Familienfriede“ ist gesichert.
- Durch die Übertragung von Grundbesitz von Eltern auf Kinder kann diesen die Begründung eines eigenen Hausstandes oder einer beruflichen Existenz erleichtert werden.
- Die Versorgung des Veräußerers kann im Rahmen des Übertragungsvertrages sichergestellt werden (etwa durch die Vereinbarung eines Nießbrauchrechtes, einer Rente oder anderen Geldzahlungen oder – in der Praxis inzwischen selten – durch die Verpflichtung des Beschenkten zu Pflegedienstleistungen).
Über die Einzelheiten der möglichen Vertragsgestaltungen beraten wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.